Willkommen bei Loacker Tours – Ihrem Wienwochenspezialist für Vorarlberg und Tirol.

+43-5523-5909-0
Bundesstraße 17, 6842 Koblach
info@loackertours.at
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Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Der Reisevertrag kommt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung zustande.

2. Zahlung

Nach Bestellung der Musicalkarten wird eine Anzahlung (spätestens 12 Wochen vor dem angesetzten Reisetermin) in Höhe 20 % des Reisepreises fällig. Die Restsumme muss spätestens 7 Tage nach Endabrechnung der Wienwoche ohne Abzug bezahlt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abrechnung aller Kosten nach der Wienwoche.Die Zahlungen können durch eine Überweisung beglichen werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges kommt der Besteller für alle Forderungen von Inkasso und Rechtsbüro auf, ebenso können gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden.

3. Leistung

Der durch Loacker Tours geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den unserem Wienwochenprospekt, der Auftragsbestätigung und der Programmzusammenstellung, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.

4. Gerichtsstand

Gerichtstand für Verträge mit Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Landesgericht Feldkirch. Es gilt das österreichische Recht.

5. Rücktritt der gesamten Reise

Der Reisende ist berechtigt von der Reise zurück zu treten. Für den Fall des Rücktrittes ist Loacker Tours berechtigt, die Entschädigung durch konkrete Berechnung zu beziffern und geltend zu machen.

Im Falle eines Reiserücktrittes fallen folgende Kosten ab Reisebestätigung an:

  • 50 % der Gesamtkosten bis 40 Tage vor Reiseantritt
  • 70 % der Gesamtkosten bis 20 Tage vor Reiseantritt
  • 100 % der Gesamtkosten bis 10 Tage vor Reiseantritt

Bei Einzelpersonen die aus diversen Gründen stornieren behalten wir uns das Recht vor, eine angemessene Stornogebühr zu verlangen bzw. eine Aufrechnung vorzunehmen.

6. Anmelden von Ansprüchen

Sofern der Reisende Ansprüche gegen Loacker Tours aus dem Reisevertrag oder wegen unerlaubter Handlungen geltend machen will, so muss er diese innerhalb eines Monats nach vorgesehener Beendigung der Reise bei Loacker Tours GmbH, Bundesstr.17, 6842 Koblach anmelden. Vertragliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der vertraglichen Reisebeendigung.

7. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Ein Schadensanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Loacker Tours GmbH haftet nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. (Musical, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.)

8. Änderungen von Leistungen

Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Wird von uns vor Reisebeginn bekannt, dass einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so sind wir zu Leistungsänderungen berechtigt, falls wir eine gleichwertige zumutbare Ersatzleistung anbieten können. Loacker Tours GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Höhe der Beförderungskosten (Treibstoff und Road Pricing usw.) oder der Abgaben bestimmte Leistungen, wie Parkplatz, Flughafengebühr oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Eine Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

10. Kundengeld – Absicherung

Loacker Tours GmbH ist versichert bei der Dornbirner Sparkasse Bank AG, Bahnhofstraße 2, 6850 Dornbirn, mit einer Bankgarantie (Haftungskonto Nr.0079-026340). Abwickler: Elvia-Reiseversicherung,  Mariahilferstraße 20, 1070 Wien

Veranstalterverzeichnisnummer: 1998/0217